ADR-Unterricht, der ankommt.
Mehrjährig erfahrener ADR-Dozent für anerkannte Schulungsveranstalter und Bildungsträger in Nordrhein-Westfalen und Nordhessen.
Anerkannt für ADR-Fahrerschulungen.
Anerkennung als Lehrkraft bei verschiedenen Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen.
Aufbaukurs Tank
Aufbaukurs Klasse 1
Auffrischungsschulung
Unterweisungen gemäß Kapitel 1.3 ADR
Praxisnahe Gefahrgut-Unterweisungen für Unternehmen – abgestimmt auf Aufgaben und Verantwortungsbereiche der beteiligten Personen.
Erfahrung trifft verständliche Vermittlung.
Von 2015 bis 2024 hauptamtlicher Dozent bei der Polizei NRW mit Schwerpunkt in der spezialisierten Verkehrsüberwachung und insbesondere der Aus- und Fortbildung behördlicher Gefahrgutkontrolleure. Seit 2019 zusätzlich Referent und Dozent für private und öffentliche Bildungsträger im Bereich Gefahrgut Straße.
Routine in der Durchführung von ADR-Fahrerschulungen und im Umgang mit unterschiedlichen Teilnehmergruppen.
Vertraut mit den Abläufen und Anforderungen professioneller Schulungsveranstalter.
Komplexe ADR-Vorschriften verständlich, strukturiert und anwendungsbezogen vermitteln.
Fachlich fundiert, nachvollziehbar und praxisnah – mit dem Ziel, dass Teilnehmer Inhalte nicht nur hören, sondern verstehen.
Unkomplizierte Zusammenarbeit für Veranstalter.
Anerkannte Lehrkraft
Bereits bei verschiedenen Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen anerkannt.
Mehrjährige Erfahrung
Dozententätigkeit für verschiedene Bildungsträger und unterschiedliche Teilnehmergruppen.
Breites ADR-Spektrum
Basiskurs, Tank, Klasse 1 und Auffrischung aus einer Hand.
Klare Abstimmung
Flexible Einsatzmöglichkeiten und transparente organisatorische Abstimmung.
Regional fokussiert.
Präsenzunterricht ausschließlich in Nordrhein-Westfalen und Nordhessen.
& Nordhessen
So einfach läuft die Anfrage.
Termin & Kursart
Termin, Schulungsort und gewünschte Kursart übermitteln.
Verfügbarkeit klären
Umfang und organisatorische Rahmenbedingungen gemeinsam abstimmen.
Schulung durchführen
Durchführung der vereinbarten ADR-Fahrerschulung beim Schulungsveranstalter.